»Sing mar a weng!« – Offenes Singen für alle Singbegeisterten

»Sing mar a weng!« – Offenes Singen für alle Singbegeisterten

Noch Plätze frei

Der Bayerische Wald zeichnet sich durch eine großartige Singtradition aus. Liedsammler und -schöpfer haben einen riesigen Schatz zusammengetragen und ihn vor dem Vergessen bewahrt. Einmal im Monat sind alle singbegeisterten Menschen in die »Volksmusikakademie in Bayern« eingeladen, um mit erfahrenen Singleitern und bekannten Sängerpersönlichkeiten rare Gsangl und fast vergessene Volksweisen oder nigelnagelneue Lieder aus Bayern und Österreich zum Klingen zu bringen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, nur Singfreude muss mitgebracht werden. Hier treffen erfahrene auf ungeübte Sänger und das Repertoire reicht vom einstimmigen Volkslied bis hin zu leichten mehrstimmigen Sätzen. Natürlich klingt das beim ersten Versuch nicht gleich perfekt, aber darum geht es auch gar nicht! Im Laufe der Zeit gewinnen die Sänger an Sicherheit, so dass sich ihre Stimme mit denen der Mitsänger wunderbar mischt. Und keine Angst, hier entsteht kein Chor und man muss auch nicht zu jedem Treffen kommen. Der Spaß an der Freude steht im Vordergrund! Singleiterin dieses Abends ist Ingrid Hupf.

Termin Dienstag , 08. Juli 2025
Beginn Dienstag , 19:00 Uhr
Ende Dienstag , 21:00 Uhr
Ort Volksmusikakademie in Bayern, 94078 Freyung
Referenten Ingrid Hupf
Veranstalter Volksmusikakademie in Bayern
Kursgebühr 5,00 € (Kinder und Jugendliche sind selbstverständlich frei!)
Zielgruppe Singbegeisterte jeden Alters, keine Vorkenntnisse erforderlich
Partner Katholische Erwachsenenbildung im Landkreis Freyung-Grafenau e. V.
Teilnehmer mind. 10 Personen , max. 80 Personen
Anmeldung bis Mittwoch , 09. Juli 2025 Noch Plätze frei
Zahlung vor Seminarbeginn.
Bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin ist ein kostenfreier Rücktritt möglich.
Bei Rücktritt zwischen 4 Wochen und 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin fallen 50 % der Gebühr an.
Bei Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage ist die volle Gebühr zu entrichten.
Bleibt ein Teilnehmer den Kurs ganz oder teilweise fern, so ist die volle Gebühr zu entrichten.
Der Teilnehmer erhält vor Seminarbeginn eine Rechnung. Diese ist bis spätestens 7 Tage vor dem Termin zu überweisen.
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