»Gott hat alles recht gemacht« – Geistliche Volkslieder von Herbst bis Weihnachten

»Gott hat alles recht gemacht« – Geistliche Volkslieder von Herbst bis Weihnachten

Noch Plätze frei

»Gott hat alles recht gemacht« – Geistliche Volkslieder von Herbst bis Weihnachten

In Bayern und dem Alpenraum gibt es eine fast unüberschaubare Vielzahl an überlieferten geistlichen Volksliedern. Zu jedem Anlass, zu jedem Patrozinium im kirchlichen Festkreis sind sie entstanden. Sie haben sich zum Teil über lange Zeiträume hinweg bewährt. Viele eignen sich auch heute noch bestens, um Gottesdienste oder Andachten würdig zu gestalten. Die Lieder sind wandelbar und für verschiedenste Ensemblegrößen und stimmliche Zusammensetzungen brauchbar. Herta Albert, erfahrene Organistin und Kirchenchorleiterin sowie Dirigentin des »Chor des Münchner Advent« und begeisterte Volksmusikantin, bringt zu diesem Tagesseminar für Singbegeisterte, Chorsänger und Chorleiter eine reichhaltige Liedauswahl für die Singgelegenheiten Erntedank, Sankt Martin, Advent, Nikolaus, Weihnachten und Heilig-Drei-König mit. Gemeinsam werden die raren und gutklingenden Lieder einstudiert und weitere Literaturhinweise sowie Tipps zur Singtechnik gegeben. Vorkenntnisse sind nicht notwendig.

Termin Samstag , 27. September 2025
Beginn Samstag , 10:00 Uhr
Ende Samstag , 16:00 Uhr
Ort Volksmusikakademie in Bayern, 94078 Freyung
Referenten Herta Albert
Veranstalter Volksmusikakademie in Bayern
Kursgebühr 55,00 € inklusive Mittgessen
Zielgruppe Singbegeisterte, Chorsänger und Chorleiter (ab 14 Jahren)
Partner Dekanat Freyung und Katholische Erwachsenenbildung im Lkr. Freyung-Grafenau e. V.
Teilnehmer mind. 15 Personen , max. 35 Personen
Anmeldung bis Freitag , 19. September 2025 Noch Plätze frei
Zahlung vor Seminarbeginn.
Bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin ist ein kostenfreier Rücktritt möglich.
Bei Rücktritt zwischen 4 Wochen und 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin fallen 50 % der Gebühr an.
Bei Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage ist die volle Gebühr zu entrichten.
Bleibt ein Teilnehmer den Kurs ganz oder teilweise fern, so ist die volle Gebühr zu entrichten.
Der Teilnehmer erhält vor Seminarbeginn eine Rechnung. Diese ist bis spätestens 7 Tage vor dem Termin zu überweisen.
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