Seminare
Singen, Spielen, Tanzen: Bei uns dreht sich alles um die Volksmusik. Unsere Seminare bieten für jeden Geschmack das Passende – vom Einsteiger bis zum Fortgeschrittenen.
Freitag, 19. bis Sonntag, 21. Februar 2021
Frauen an die Steirische - Ein Harmonikaseminar für Diandl, Damen, Weiberleit

Frauen an die Steirische - Ein Harmonikaseminar für Diandl, Damen, Weiberleit
Lauter musikalische Frauen unter sich in der Volksmusikakademie? Das kann nur eine Riesengaudi werden! Irmi Grünwald und Eva Haslbeck konzipieren ein Seminar für das schöne Geschlecht: Mit intensiven Lerneinheiten, Gruppenworkshops, einer Abendserenade am Samstag. Und im Rahmenprogramm gibt es Yoga für Ziachspielerinnen, Zeit für Erfahrungsaustausch und die Gelegenheit, sich ungezwungen auszuprobieren. Veranstaltet von Haglmo Harmonikabau.
Termin | Freitag, 19. bis Sonntag, 21. Februar 2021 |
---|---|
Beginn | Freitag, 17:00 Uhr |
Ende | Sonntag, 14:00 Uhr |
Ort | Volksmusikakademie in Bayern, 94078 Freyung |
Referenten | Irmi Schubauer, Angelika Salchegger, Karin Tiefenbeck, Kathrin Auer, Katharina Baschinger |
Veranstalter | HAGLMO Harmonikabau GmbH & Co. KG |
Kursgebühr | 250 € inkl. Übernachtung im Mehrbettzimmer, inkl. Verpflegung, exkl. Getränke, zzgl. 2,00 € Kurbeitrag pro Person und Nacht |
Zielgruppe | Anfängerinnen, Fortgeschrittene, Wiedereinsteigerinnen auf der Steirischen Harmonika (ausschließlich Frauen) |
Partner | in Kooperation mit der Volksmusikakademie in Bayern |
Teilnehmer | mind. 20 Personen, max. 25 Personen |
Anmeldung | bis Donnerstag, 25. Februar 2021 Leider ausgebucht |
Zahlung vor Ort.
Bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin ist ein kostenfreier Rücktritt möglich.
Bei Rücktritt zwischen 4 Wochen und 10 Tage vor dem vereinbarten Termin fallen 50 % der Gebühr an.
Bei Rücktritt innerhalb der letzten 10 Tage ist die volle Gebühr zu entrichten.
Bleibt ein Teilnehmer den Kurs ganz oder teilweise fern, so ist die volle Gebühr zu entrichten. Stornierungen aufgrund von Covid 19 sind jederzeit möglich.
Ihre Gesundheit ist uns wichtig!
SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT FÜR DIE
»VOLKSMUSIKAKADEMIE IN BAYERN«
Stand 10.11.2020
1. Allgemeines
Alle Musiker*innen und Seminarteilnehmer*innen dürfen:
- keine Krankheitssymptome (Fieber, Husten, Halskratzen, o.ä.) aufweisen
- keinen Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person gehabt haben bzw. seit dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person müssen mind. 10 Tage vergangen sein
- keiner Quarantänemaßnahme unterliegen
Die „Volksmusikakademie in Bayern“ behält sich vor, Personen, die Corona-typische Krankheitssymptome (Fieber, Husten o. ä.) zeigen, die Teilnahme am Seminar zu verweigern und für die Betreffenden den Aufenthalt in der „Volksmusikakademie in Bayern“ unverzüglich zu beenden.
a) Abstand
Zwischen allen in den Proben anwesenden Personen ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 2 m bzw. 1.5 m untereinander einzuhalten, jeglicher Körperkontakt (kein Händeschütteln, kein Abklatschen etc.) und das Tauschen der Instrumente ist zu vermeiden bzw. untersagt.
b) Maskenpflicht
Ab Betreten der „Volksmusikakademie in Bayern“ gilt Maskenpflicht. Die Teilnehmer*innen werden gebeten eigene Masken mitzubringen.
Maskenpflicht besteht weiterhin
- auf den Gängen und in den WC-Anlagen
- im Gewölbesaal und dem Aufenthaltsraum
c) Desinfektion und Hygiene
Vor Betreten der Probenräume sind die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittelspender werden vor den Räumen bereitgestellt.
Auf eine gute und regelmäßige Händehygiene sowie die Einhaltung des Husten- und Nies-Etikette ist während des gesamten Aufenthaltes in der „Volksmusikakademie in Bayern“ zu achten.
d) Übergabe und Bestätigung des Schutz- und Hygienekonzeptes
Bei Nichteinhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln behalten wir uns vor, den/die Betreffende/n von weiteren Proben auszuschließen.
Die Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung und Durchführung der im Hygienekonzept genannten Punkte.
2. Räumlichkeiten, Seminarbetrieb und Übernachtungszimmer
a) Bestuhlung
Über die „Volksmusikakademie in Bayern“ wird sichergestellt, dass die Räume entsprechend der Personenzahl zugewiesen werden und mit der gewählten Bestuhlung ein Mindestabstand von 2 m bzw. 1,5 m zwischen den Anwesenden gewährleistet ist.
Jede*r Teilnehmer*in behält den zu Beginn eingenommenen Stuhl während der gesamten Probe bei.
b) Lüften
Die Probenräume müssen regelmäßig und beim Verlassen des Raumes gründlich gelüftet werden. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der Proben ist nicht erforderlich.
c) Verpflegung
Derzeit nicht erlaubt!
d) Beherbergung
Derzeit nicht erlaubt!
3. Musikspezifische Hinweise
Beim Unterricht in Blasinstrumenten und im Gesang ist zwischen allen Beteiligten ein erhöhter Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
Gruppen- und/oder Partnerübungen sind unter Einhaltung eines Mindestabstands möglich. Übungen mit Körperkontakt sind nicht erlaubt.
Während des Unterrichts erfolgt kein Wechsel von Noten, Notenständern, Stiften oder Instrumenten.
a) Blasinstrumente
Die Teilnehmer*innen stellen sich nach Möglichkeit versetzt auf, um Gefahren durch Aerosolausstoß zu minimieren. Querflöten und Holzbläser mit tiefen Tönen sollen möglichst am Rand platziert werden, da hier von einer erhöhten Luftverwirbelung auszugehen ist (vgl. Hygienekonzept Kulturelle Veranstaltungen und Proben vom 2. Juli 2020 BayMBl. Nr. 386).
Angefallenes Kondensat in Blech-und Holzblasinstrumenten darf nur ohne Durchblasen von Luft abgelassen werden. Das Kondensat muss von der Verursacherin bzw. vom Verursacher mit Einmaltüchern aufgefangen und in geschlossenen Behältnissen entsorgt werden.
Ein kurzfristiger Verleih, Tausch oder eine Nutzung von Blasinstrumenten durch mehrere Personen ist ausgeschlossen.
Nach dem Unterricht im Blasinstrument ist der Raum mindestens 15 min zu lüften.
b) Gesang
Die Sängerinnen und Sänger stellen sich nach Möglichkeit versetzt auf, um Gefahren durch Aerosolausstoß zu minimieren. Zudem ist darauf zu achten, dass alle möglichst in dieselbe Richtung singen. Alle genannten Regelungen gelten auch für das Singen im Freien.
Zur Gewährleistung eines regelmäßigen Luftaustausches ist die Lüftungsfrequenz abhängig von der Raumgröße und Nutzung zu berücksichtigen (Grundsatz: 10 min Lüftung nach jeweils 20 min Unterricht). Bei Fensterlüftung erfolgt bevorzugt Querlüftung.
c) Instrumentarium / Equipment der „Volksmusikakademie in Bayern“
Von der „Volksmusikakademie in Bayern“ zur Verfügung gestellte Instrumente (z. B. Klavier) /Equipment sind nach jeder Benutzung in geeigneter Weise zu reinigen (z. B. Klaviertastatur). Ob und in welcher Form eine Desinfektion durchgeführt werden kann, muss ggf. mit dem Hersteller abgestimmt werden. Zudem müssen vor und nach der Benutzung von Instrumenten der „Volksmusikakademie in Bayern“ die Hände mit Flüssigseife gewaschen werden.
4. Sonstiges
Im Rahmen der Buchung werden die personenbezogenen Daten durch die „Volksmusikakademie in Bayern“ erhoben und gespeichert.
Der datenschutzkonformen Verwendung der Daten haben die
Teilnehmer*innen bereits mit der Kursanmeldung zugestimmt. Sämtliche Informationen über Krankheitssymptome oder den Kontakt zu infizierten Personen werden ausschließlich unter strengster Beachtung des
Datenschutzes verwendet,
um den Anforderungen des Infektionsschutzgesetztes sowie etwaiger einschlägiger aktueller Vorschriften Genüge tun.
Im Übrigen gelten die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen (AGB) der Volksmusikakademie in Bayern unverändert. Abhängig vom Infektions-geschehen und den sich daraus ableitenden Bedingungen für Hygiene und Abstandsregeln behalten wir uns vor, dieses Hygienekonzept entsprechend anzupassen.
Sollten mehrere Gruppen oder Schulklassen o. ä. in der „Volksmusikakademie in Bayern“ gleichzeitig zu Gast sein, ist einer Durchmischung nach Möglichkeit entgegenzuwirken. Die Anwesenheitslisten werden so geführen, dass die Zusammensetzung von Gruppen deutlich wird, damit ggf. Infektionsketten nachvollzogen werden können.
Bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin ist ein kostenfreier Rücktritt möglich.
Bei Rücktritt zwischen 4 Wochen und 10 Tage vor dem vereinbarten Termin fallen 50 % der Gebühr an.
Bei Rücktritt innerhalb der letzten 10 Tage ist die volle Gebühr zu entrichten.
Bleibt ein Teilnehmer den Kurs ganz oder teilweise fern, so ist die volle Gebühr zu entrichten. Stornierungen aufgrund von Covid 19 sind jederzeit möglich.
Ihre Gesundheit ist uns wichtig!
SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT FÜR DIE
»VOLKSMUSIKAKADEMIE IN BAYERN«
Stand 10.11.2020
1. Allgemeines
Alle Musiker*innen und Seminarteilnehmer*innen dürfen:
- keine Krankheitssymptome (Fieber, Husten, Halskratzen, o.ä.) aufweisen
- keinen Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person gehabt haben bzw. seit dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person müssen mind. 10 Tage vergangen sein
- keiner Quarantänemaßnahme unterliegen
Die „Volksmusikakademie in Bayern“ behält sich vor, Personen, die Corona-typische Krankheitssymptome (Fieber, Husten o. ä.) zeigen, die Teilnahme am Seminar zu verweigern und für die Betreffenden den Aufenthalt in der „Volksmusikakademie in Bayern“ unverzüglich zu beenden.
a) Abstand
Zwischen allen in den Proben anwesenden Personen ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 2 m bzw. 1.5 m untereinander einzuhalten, jeglicher Körperkontakt (kein Händeschütteln, kein Abklatschen etc.) und das Tauschen der Instrumente ist zu vermeiden bzw. untersagt.
b) Maskenpflicht
Ab Betreten der „Volksmusikakademie in Bayern“ gilt Maskenpflicht. Die Teilnehmer*innen werden gebeten eigene Masken mitzubringen.
Maskenpflicht besteht weiterhin
- auf den Gängen und in den WC-Anlagen
- im Gewölbesaal und dem Aufenthaltsraum
c) Desinfektion und Hygiene
Vor Betreten der Probenräume sind die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittelspender werden vor den Räumen bereitgestellt.
Auf eine gute und regelmäßige Händehygiene sowie die Einhaltung des Husten- und Nies-Etikette ist während des gesamten Aufenthaltes in der „Volksmusikakademie in Bayern“ zu achten.
d) Übergabe und Bestätigung des Schutz- und Hygienekonzeptes
Bei Nichteinhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln behalten wir uns vor, den/die Betreffende/n von weiteren Proben auszuschließen.
Die Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung und Durchführung der im Hygienekonzept genannten Punkte.
2. Räumlichkeiten, Seminarbetrieb und Übernachtungszimmer
a) Bestuhlung
Über die „Volksmusikakademie in Bayern“ wird sichergestellt, dass die Räume entsprechend der Personenzahl zugewiesen werden und mit der gewählten Bestuhlung ein Mindestabstand von 2 m bzw. 1,5 m zwischen den Anwesenden gewährleistet ist.
Jede*r Teilnehmer*in behält den zu Beginn eingenommenen Stuhl während der gesamten Probe bei.
b) Lüften
Die Probenräume müssen regelmäßig und beim Verlassen des Raumes gründlich gelüftet werden. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der Proben ist nicht erforderlich.
c) Verpflegung
Derzeit nicht erlaubt!
d) Beherbergung
Derzeit nicht erlaubt!
3. Musikspezifische Hinweise
Beim Unterricht in Blasinstrumenten und im Gesang ist zwischen allen Beteiligten ein erhöhter Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
Gruppen- und/oder Partnerübungen sind unter Einhaltung eines Mindestabstands möglich. Übungen mit Körperkontakt sind nicht erlaubt.
Während des Unterrichts erfolgt kein Wechsel von Noten, Notenständern, Stiften oder Instrumenten.
a) Blasinstrumente
Die Teilnehmer*innen stellen sich nach Möglichkeit versetzt auf, um Gefahren durch Aerosolausstoß zu minimieren. Querflöten und Holzbläser mit tiefen Tönen sollen möglichst am Rand platziert werden, da hier von einer erhöhten Luftverwirbelung auszugehen ist (vgl. Hygienekonzept Kulturelle Veranstaltungen und Proben vom 2. Juli 2020 BayMBl. Nr. 386).
Angefallenes Kondensat in Blech-und Holzblasinstrumenten darf nur ohne Durchblasen von Luft abgelassen werden. Das Kondensat muss von der Verursacherin bzw. vom Verursacher mit Einmaltüchern aufgefangen und in geschlossenen Behältnissen entsorgt werden.
Ein kurzfristiger Verleih, Tausch oder eine Nutzung von Blasinstrumenten durch mehrere Personen ist ausgeschlossen.
Nach dem Unterricht im Blasinstrument ist der Raum mindestens 15 min zu lüften.
b) Gesang
Die Sängerinnen und Sänger stellen sich nach Möglichkeit versetzt auf, um Gefahren durch Aerosolausstoß zu minimieren. Zudem ist darauf zu achten, dass alle möglichst in dieselbe Richtung singen. Alle genannten Regelungen gelten auch für das Singen im Freien.
Zur Gewährleistung eines regelmäßigen Luftaustausches ist die Lüftungsfrequenz abhängig von der Raumgröße und Nutzung zu berücksichtigen (Grundsatz: 10 min Lüftung nach jeweils 20 min Unterricht). Bei Fensterlüftung erfolgt bevorzugt Querlüftung.
c) Instrumentarium / Equipment der „Volksmusikakademie in Bayern“
Von der „Volksmusikakademie in Bayern“ zur Verfügung gestellte Instrumente (z. B. Klavier) /Equipment sind nach jeder Benutzung in geeigneter Weise zu reinigen (z. B. Klaviertastatur). Ob und in welcher Form eine Desinfektion durchgeführt werden kann, muss ggf. mit dem Hersteller abgestimmt werden. Zudem müssen vor und nach der Benutzung von Instrumenten der „Volksmusikakademie in Bayern“ die Hände mit Flüssigseife gewaschen werden.
4. Sonstiges
Im Rahmen der Buchung werden die personenbezogenen Daten durch die „Volksmusikakademie in Bayern“ erhoben und gespeichert.
Der datenschutzkonformen Verwendung der Daten haben die
Teilnehmer*innen bereits mit der Kursanmeldung zugestimmt. Sämtliche Informationen über Krankheitssymptome oder den Kontakt zu infizierten Personen werden ausschließlich unter strengster Beachtung des
Datenschutzes verwendet,
um den Anforderungen des Infektionsschutzgesetztes sowie etwaiger einschlägiger aktueller Vorschriften Genüge tun.
Im Übrigen gelten die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen (AGB) der Volksmusikakademie in Bayern unverändert. Abhängig vom Infektions-geschehen und den sich daraus ableitenden Bedingungen für Hygiene und Abstandsregeln behalten wir uns vor, dieses Hygienekonzept entsprechend anzupassen.
Sollten mehrere Gruppen oder Schulklassen o. ä. in der „Volksmusikakademie in Bayern“ gleichzeitig zu Gast sein, ist einer Durchmischung nach Möglichkeit entgegenzuwirken. Die Anwesenheitslisten werden so geführen, dass die Zusammensetzung von Gruppen deutlich wird, damit ggf. Infektionsketten nachvollzogen werden können.